Was verdient mein Arzt und warum streikt er manchmal ?
Um diese Fragen zu beantworten, muss man verstehen, wie die ärztliche Vergütung funktioniert. Krankenhausärzte erhalten ein festes Gehalt von Ihrem Arbeitgeber, zuzüglich einer Entlohnung für Bereitschaftsdienste. Dessen Höhe richtet sich nach den Regeln des öffentlichen Dienstes (öffentliche Krankenhäuser, BAT) oder wird mit dem Arbeitgeber bei der Einstellung vereinbart. Ganz wenige Ärzte - besonders in höheren Dienstpositionen - erhalten darüber hinaus Sonderzahlungen.
Das System der Entlohnung bei niedergelassenen Ärzten ist wesentlich komplizierter. Die Regeln, besonders bei der Vergütung für gesetzlich Versicherte (s.u.) sind so kompliziert, dass sie selbst von den Betroffenen oftmals nicht bis ins letzte Detail verstanden werden. Im Prinzip fließt dem Arzt Geld aus fünf Quellen zu: für die Behandlung von Berufsunfällen, für die Behandlung von Privatpatienten, für die Behandlung gesetzlich Versicherter, aus Sondertherapien, die der Arzt seinen Patienten anbietet (sogenannte IGEL, individuelle Gesundheitsleistungen, siehe auch auf meiner Webseite unter PRIVATLEISTUNGEN) sowie aus Gutachten und Berichten. Bei den meisten niedergelassenen Ärzten stellen die Einnahmen aus der Behandlung gesetzlich Versicherter die Haupteinnahmequelle dar, bei einigen wenigen die Behandlung von Privatpatienten. Einnahmen aus Berufsunfällen, IGEL und Gutachten/Berichte sind bei den meisten Ärzten oftmals nur sehr gering. Von diesen gesamten Einnahmen muss der Arzt zunächst alle Betriebskosten (Löhne für die Angestellten, Miete und Betriebskosten für seine Praxis, Tilgung und Zins für Praxiskredite, Versicherungen, Verbrauchsmittel, Laborkosten und eventuell neue Geräte bzw. Ersatz alter Geräte, z.B. EKG) bezahlen. Auf den Rest zahlt der Arzt wie jeder gute Bürger Steuern und muss für Renten- und Krankenversicherung aufkommen. Als Selbständiger hat er den Arbeitgeberanteil darauf selbst zu tragen. Was nach Abzug all der genannten Kosten übrig bleibt, ist das Einkommen Ihres Arztes.
Die Einnahmen des Arztes enstehen auf nachfolgend beschriebene Weise:
Die ärztliche Vergütung bei Berufsunfällen erfolgt als Vergütung einzelner Leistungen im Behandlungsfall, z.B. eine Untersuchung und Beratung incl. Kontrolle des Tetanusschutzes ( Ziffer 6 = 14,50 € ) und Verband ( Ziffer 200 = 3,24 € plus Sachkosten für Verbandsmaterial und ggf. Desinfektionsmittek = 1,30 € ] einer auf Arbeit erlittenen Schürfwunde nach einem Sturz. Diese einzelnen Leistungen werden dann zur Gesamtsumme addiert. Der Arzt würde in diesem Fall einen Betrag von 19,04 € brutto von der Berufsgenossenschaft des Verunfallten erhalten.
Die ärztliche Vergütung bei Privatpatienten erfolgt ebenfalls durch Bezahlung der Einzelleistungen. Beispiel: akute Bronchitis, komplette Untersuchung des Brustkorbes incl. Herz und Lunge ( Ziffer 7 = 21,45 € ), Beratung zur Therapie und Ausstellung eines Rezeptes ( Ziffer 1 = 10,72 € ) sowie Ausstellung einer Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung ( Ziffer 70 = 5,36 € ). Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Summe der erbrachten Leistungen ( hier 37,53 € brutto ). Sowohl bei Berufsunfällen als auch bei der Behandlung von Privatpatienten kann der Arzt in bestimmten Grenzen und unter Beachtung bestimmter Regeln alle Leistungen abrechnen, die er für die Behandlung des jeweiligen Krankheitsfalles für notwendig erachtet und erbracht hat und bekommt diese in der Regel auch bezahlt.
Wesentlich komplizierter gestaltet sich die Abrechnung ärztlicher Leistungen bei gesetzlich Versicherten. Die Krankenkassen zahlen eine sogenannte "Kopfpauschale mit befreiender Wirkung" für jeden ihrer Versicherten an die Standesorganisation der niedergelassenen Ärzte, den Kassenärztlichen Vereinigungen ( KV ). Diese Pauschale wird gezahlt, egal ob der Versicherte einen Arzt in Anspruch nimmt oder nicht. Damit sind alle Leistungen rechtlich abgegolten, die von ambulant tätigen Ärzten erbracht werden. Hinzu kommen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen vereinbarte Zusatzzahlungen, z.B. für Impfungen, für Gesundheitsvorsorge, zur Unterstützung ambulanter Operationen. Diese Gelder fließen in einen Honorartopf, aus dem die zuständigen KVen zweckgebundene Zahlungen und Honorarzahlungen an die einzelnen niedergelassenen Ärzte vornehmen. Einzelheiten dazu werden weiter unten dargestellt.
Eine Anmerkung zu den Kopfpauschalen: diese sind von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich; deren Höhe wird nach bestimmten Regeln zwischen Kasse und KV ausverhandelt. Trotzdem gibt es gravierende Unterschiede. Obwohl alle Versicherten zu Recht gleiche Leistungen und Behandlungen erwarten, zahlt manche gesetzliche Krankenkasse dafür pro Versicherten mehr als das Doppelte als andere Krankenkassen. So erklärt sich der offene oder versteckte Unmut mancher Ärzte beim Vorlegen von Chipkarten bestimmter Krankenkassen. Auf die Darstellung der genauen Höhe der gezahlten Pauschalen wird an dieser Stelle verzichtet, da eine bekannte Ost - Berliner Krankenkasse mit einer im Verhältnis sehr geringen Kopfpauschale der KV Berlin kürzlich rechtliche Schritte bei Veröffentlichung konkreter Zahlen androhte. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt !
Bei der Behandlung der gesetzlich Versicherten erhält der niedergelassene Arzt Pauschalen. Betritt ein gesetzlich versicherter Patient die Praxis seines Arztes und legt seine Chipkarte vor, erhält der Arzt einen bestimmten Betrag. In Berlin beträgt dieser für Hausärzte bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen in etwa 37€ brutto für alle Behandlungen in einem Quartal - d.h. zwölf Wochen - für den Versicherten. Beim Vorliegen chronischer Erkrankungen und einem zweiten Praxisbesuch kann ein zweiter (deutlich kleinerer) Pauschalbetrag zusätzlich abgerechnet werden. Mit diesen beiden Pauschalbeträgen sind die ärztlichen Leistungen für ein gesamtes Quartal abgegolten, egal wie oft Sie in die Praxis Ihres Arztes gehen oder Sie dorthin bestellt werden oder wie aufwendig Ihre Behandlung ist. Enthalten sind in diesem Pauschalbetrag bei Bedarf z.B. eine oder mehrere Konsultationen, EKG, Verbände, Hausbesuche, Schreiben Ihrer Krankenkasse ... Dafür sind 37€ brutto wirklich nicht viel Geld; erinnern Sie sich mal an die letzte Rechnung des Schlüsseldienstes für einen Besuch an Ihrer Haustür! Einige wenige ärztliche Leistungen können als Einzelleistungen abgerechnet werden, z.B. bestimmte chirurgische Leistungen, Laborleistungen oder der Test der Lungenfunktion. Dies gilt aber nur für hausärztlich tätige Mediziner. Bei Fachärzten sind die Regelungen im Detail unterschiedlich - das Prinzip ist aber gleich. Die Leistungen, die vom Arzt erbracht wurden, werden zusammengezählt, erst für jeden Arzt und dann für alle Ärzte einer Kassenärztlichen Vereinigung. Die Gesamtsumme aller Leistungen wird durch das verfügbare Geld (s.o.) geteilt und somit der aktuelle Wert für die Pauschalen (die etwas schwanken können) für ein Quartal ermittelt. Mit diesem könnte dann die konkrete ärztliche Vergütung errechnet werden. In der Realität ist das hier geschilderte Verfahren aber äußerst kompliziert (verschiedene ärztliche Fachgruppen mit jeweils eigenen Pauschalen, manche ärztliche Leistungen werden von den Krankenkassen besonders gefördert, andere nicht, Impfungen und andere Maßnahmen zur Vorbeugung werden extra bezahlt, der Ärztliche Bereitschaftsdienst hat eigene Regelungen usw.).
Warum gibt es Probleme ?
Aus mehreren Gründen.
1. Die Erbringung ärztlicher Leistungen für gesetzlich Versicherte unterliegt seit mehreren Jahren einer stringenten Budgetierung, d.h. am Quartalsanfang ist jedem Arzt bekannt, wieviel Leistungen er gegenüber seiner Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen darf. In der Praxis bedeutet das, dass zunächst wie oben beschrieben, die Gesamtsumme der vom einzelnen Arzt in einem Quartal erbrachten Leistungen ermittelt wird. Davon wird aber nur eine vorher festgelegte Leistungsmenge (Budget) zu dem genannten Betrag bezahlt. In Berlin (und ähnlich in den anderen Bundesländern) beträgt das Leistungsbudget derzeit etwa die Hälfte der tatsächlich erbrachten Leistungen. Ist die Budgetgrenze erreicht, kann der Arzt zwar weiter Leistungen erbringen - was durchaus sehr gewünscht ist - und abrechnen, diese werden jedoch ersatzlos gestrichen oder zu einem extrem niedrigen Betrag vergütet. Dieser extrem niedrige Betrag beträgt derzeit in Berlin für den o.g. Leistungskomplex für Hausärzte etwa 2,76 € brutto, d.h. Ihr Arzt erhält für Behandlungen nach Überschreitung der Budgetgrenze für alle in diesem Zusammenhang erbrachten ärztlichen Leistungen innerhalb eines Quartals entweder gar nichts oder einen Betrag von weniger als 3€ brutto!! Bei vollem Haftungsrisiko für seine ärztliche Tätigkeit und für die Verschreibung von Arzneimitteln (s.unten) wohlgemerkt. In unserer Praxis gibt es für die durchschnittlich 1100 bis 1200 gesetzlich versicherten Patienten, die pro Quartal uns das Vertrauen schenken wollen, für etwa 600 bis 620 eine einigermaßen angemessene Honorierung, dann ist die Budgetgrenze erreicht und es wird nichts oder ein lächerlicher Betrag vergütet. Ab diesem Moment bezahlt gewissermaßen Ihr Arzt Ihre Behandlung... Weil natürlich die Kosten für Praxismiete, Löhne, Steuern, Labor usw. weiterhin anfallen. Im Prinzip könnte Ihr Arzt nach der Hälfte des Quartals in Urlaub gehen und würde den gleichen Betrag auf sein Konto überwiesen bekommen, wie ohne Urlaub. Auch hier sind die konkreten Regelungen noch deutlich komplizierter. Hauptursache für die sich daraus ergebende Misere sind die vor Jahren gesetzlich festgelegten und seitdem kaum veränderten Budgets, die sich aber seit langem nicht mehr an dem tatsächlichen Bedarf orientieren. Es haben z.B. Ärzte ihren Praxissitz verlegt, sind in Rente gegangen, die Bevölkerungsstruktur hat sich geändert... Die "übrig gebliebenen" Ärzte des Bezirks müssten dann verpflichtungsgemäß die Weiterbehandlung übernehmen. Hinzu kommt ein steigender Bedarf an ärztlichen Leistungen durch Zunahme des Lebensalters, durch Verlagerung von Leistungen aus dem Krankenhaus in den ambulaten Bereich usw. Die Frage, warum Ihr Arzt manchmal streikt oder zum Quartalsende im Urlaub oder zur Weiterbildung ist, können Sie sich nun selbst beantworten .... Und wenn Sie bei Gelegenheit mal wieder die "Bild" Zeitung aufschlagen und lesen, "dass Ärzte auf hohem Niveau jammern bzw. mehr Geld wollen", so ist diese Darstellung einfach unwahr. Die Forderung der Ärzte lautet seit Jahren: es soll einfach nur das bezahlt werden, was tatsächlich auch erbracht wurde !
2, Ein weiteres Problem ist die Budgetierung von Arzneimitteln. Wird Ihre Chipkarte bei Ihrem Arzt eingelesen, wird diesem ein bestimmter Betrag für die Verrechnung von Arzneimitteln zugesprochen. Bei Allgemeinmedizinern beträgt dieser für die Behandlung eines Rentners etwa 111,-€ pro Quartal, bei Mitgliedern bzw. Familienversicherten etwa 38,-€. Die Budgets sind für die verschiedenen Arztgruppen unterschiedlich, d.h. Orthopäden oder Urologen haben andere Budgetgrößen. Am Quartalsende wird aus allen Behandlungsfällen eine Gesamtsumme für die von dem jeweiligen Arzt verschreibbare Arzneimittelmenge gebildet und davon alle tatsächlich verschriebenen Medikamente abzüglich Ihrer Zuzahlungen abgezogen. Bestimmte Arzneimittel (das sind nur wenige: Insulin, Impfstoffe, Betäubungsmittel bei starken Schmerzen u.a.) werden nicht in diese Rechnung einbezogen. Natürlich handelt es sich bei der o.g. Gesamtsumme um einen fiktiven Wert - bei Unterschreitungen bekommt der Arzt natürlich kein Geld. Aus ökonomischer Sicht ist für den Arzt problematisch, dass jeder Patient zwar nicht Anspruch auf die teuerste Behandlung hat, wohl aber nach dem geltenden medizinischen Standard therapiert werden muss und wird. Schauen Sie mal auf die von Ihrem Arzt verschriebenen Medikamente: Antibiotika kosten 15 bis 30€ pro Packung, Blutdruckmedikamente 15 bis 60€, Diabetesmedikamente etwa 20€ pro Quartalspackung. Oft ist es auch mit einem Medikament nicht getan. Und: Ihr Arzt kann sich seine Patienten nicht aussuchen - kommt ein "teurer" Patient in die Praxis, sind dessen Medikamente zu verschreiben. Ihr Arzt hat dann einfach Pech gehabt und haftet natürlich, da das Arzneimittelbudget sich ja nicht ändert. Denn: überschreitet der Arzt das errechnete Gesamtvolumen über eine bestimmte Menge hinaus, haftet er mit seinem persönlichen Einkommen für den Überschreitungsbetrag, d.h. alles was Ihnen Ihr Arzt "zu viel" verschreibt, muß er aus seiner eigenen Tasche - aus dem budgetierten Honorar - bezahlen. Im Extremfall kann es Ihrem Mediziner sogar passieren, dass er durch die Honorarbugetierung einen seiner Patienten behandelt, ohne auch nur einen Cent dafür zu erhalten, für einen Medikamentenregreß für diesen Patienten aber einige hundert Euro zahlen muß. Das wäre so als wenn die Feuerwehr, von der man annimmt, dass sie selbstverständlich alle Feuer löscht und löschen muss, egal wie groß diese sind, eine festgelegte Summe Geld zum Kauf von Löschwasser zur Verfügung hat. Reicht die Summe nicht, muß trotzdem gelöscht werden und für den Überschreitungsbetrag haften die Feuerwehrleute mit ihrem persönlichen Einkommen. Unvorstellbar ? Nein, das ist Realität in Deutschland.
Übrigens gibt es noch weitere Budgets, so für Laboruntersuchungen, für Physiotherapie usw.
3. Viele Medikamente werden von den Krankenkassen nicht bezahlt oder bestimmte Packungsgrößen nicht, während andere bezahlt werden. Verschreibt Ihnen Ihr Arzt versehentlich ein nicht erstattungsfähiges Medikament, wird er in Regreß genommen, d.h. er muß dieses Medikament aus eigener Tasche bezahlen. Es gilt für Ihren Mediziner ständig, die Erstattungsfähigkeit tausender Medikamente zu beachten ... Auch hier wird es schnell wieder kompliziert, da bestimmte Medikamente bei bestimmten Erkrankuzngen nach medizinischer Erfahrung helfen, von den Krankenkassen aber nicht oder nicht für diese Indikation bezahlt werden. Sie können Sich natürlich gut den Gewissenskonflikt vorstellen, in dem sich Ihr Arzt oftmals befindet ...
4. Ein weiteres Problem ist die überbordende Bürokratie in der ärztlichen Tätigkeit. Wenn Sie in Deutschland wohnen, werden Sie in etwa erahnen, welchen Wust von Papieren nahezu tätglich ausgefüllt, abgestempelt und abgeschickt werden muß. Unter Androhung von erheblichen Strafen bei Verweigerung. Obwohl alle etablierten Parteien Wahlversprechen abgegeben haben, die Bürokratie schnell zu reduzieren. In der Realität der ärztlichen Tätigkeit ist genau das Gegenteil der Fall !
5. Ich kenne kaum einen Arzt, der sich nicht aus freiwilligem Antrieb kontinuierlich weiterbildet. In seiner Freizeit, am Wochenende wohlgemerkt. Seit vielen Jahren. Aus Interesse am Beruf und aus der Einsicht, dass ärztliche Tätigkeit kontinuierliche Weiterbildung erfordert. Dies finde ich auch gut und richtig so. Die deutsche Ministerialbürokratie meint aber nun, in Ihrer Regelungswut eine gesetzliche Verpflichtung zur ärztlichen Weiterbildung schaffen zu müssen. Sicherlich kann man über Sinn und Unsinn streiten. Muß aber in Deutschland alles gesetzlich geregelt werden ?? Und davon, dass eine ähnlich gelagerte Regelung Minister verpflichtet, sich weiter zu bilden, ist mir nichts bekannt. Offensichtlich sind diese von Geburt an intelligent und qualifiziert genug, ihre verantwortungsvollen Posten bis ans Berufsende auszufüllen. Von den obligatorischen Rhetorikseminaren mal abgesehen.
Wenn Sie diese Seite gelesen haben, werden Sie wahrscheinlich den Kopf schütteln und sich fragen, ob das wahr ist und warum sich alle Ärzte das gefallen lassen. Ja, es ist wahr und es ist noch viel schlimmer als hier in Ansätzen dargestellt. Warum sich das alle oder fast alle Ärzte gefallen lassen, ist mir persönlich eines meiner Lebensrätsel, die ich nicht werde lösen können ...
Interesse ? Dann fragen Sie uns in diesem Falle bitte nicht, denn wir haben uns diesen Nonsens nicht ausgedacht und viele Details verstehen auch wir nicht. Bei Amazon erhalten Sie das Buch "Diagnose unbezahlbar. Aus der Praxis der Zweiklassenmedizin" von Sibylle Herbert. In dem Buch wird versucht, die Probleme von verschiedenen Seiten und wesentlich detailierter darzustellen. Lesen Sie es - wenn Sie so mutig sind, das System verstehen zu wollen.