Kassenleistungen |
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Unter Kassenleistungen sind medizinische Leistungen zur Grundversorgung gesetzlich oder privat Versicherter zu verstehen. In unserer Praxis stellen diese Leistungen den allergrößten Teil der Tätigkeit des Arztes bzw. des medizinischen Personals dar. Nach Vorlage einer gültigen Chipkarte und Bezahlung der Praxisgebühr für das laufende Quartal ( gesetzlich Versicherte ) bzw. der erforderlichen Dokumente für privat Versicherte werden nachfolgende medizinische Leistungen bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit in unserer Praxis erbracht: |
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| • | allgemeinärztliche Untersuchung und Behandlung |
| • | Ausstellung von Rezepten, Krankenscheinen, Überweisungen, Transportscheinen u.a. Formularen. Schulentschuldigungen bei medizinischer Notwendigkeit sind bei uns für Kinder kostenfrei. |
| • | Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sowie Gesundheitsuntersuchungen ab dem 35. Lebensjahr ( Check up’s ) |
| • | Gesundheitsberatung |
| • | Regelimpfungen ( u.a. Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Poliomyelitis, Hepatitis, Mumps, Masern, Röteln, FSME, Pneumokokken, Influenza ) sowie Impfberatung zu Regelimpfungen |
| • | Laboruntersuchungen bei Verdacht oder Vorliegen von Erkrankungen ( bei bestimmten Erkrankungen sind auch Schnelltest’s möglich ) |
| • | Anfertigung von EKG und Lungenfunktionsprüfung |
| • | Infusionen und Injektionen |
| • | Chirotherapie |
| • | Allergietestungen |
| • | Hypnosetherapie bei Vorliegen ausgewählter Erkrankungen |
| • | Hausbesuche bei medizinischer Notwendigkeit |
| • | nach Antrag an die Krankenkasse oder den Versicherungsträger: medizinische Gutachten für Rehabilitationsanträge, Lebensversicherungen, Rentenanträge u.a. |
Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis. Sie können sich Ihren Termin während der Sprechstunde telefonisch reservieren lassen. In diesem Fall bemühen wir uns, Sie nicht länger als 30 Minuten warten zu lassen. Montags in der Zeit von 8 bis 10 Uhr wird generell ohne Anmeldung und Termin behandelt. Natürlich können Sie auch während anderer Zeiten ohne Anmeldung in unsere Praxis kommen. Wir bitten Sie aber sehr um Verständnis, wenn es insbesondere in der Herbst- oder Winterzeit zu längeren Wartezeiten kommt. Über die Reihenfolge der Behandlungen entscheidet der Arzt; bitte richten Sie Beschwerden oder Kritik daher nicht an die Arzthelferinnen. Sie sind in den seltensten Fällen an Ihrer Wartezeit Schuld. |
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Wir möchten Sie noch auf einen weiteren Umstand der ärztlichen Tätigkeit aufmerksam machen – die Budgetierung. Wenn Sie eine Arztpraxis betreten und Ihre Chipkarte eingelesen wurde, werden dem Arzt ein bestimmter Betrag für Verschreibung von Medikamenten, für die Erbringung von Laborleistungen, für physikalische Therapie (z.B. Massagen) sowie für Heil- und Hilfsmittel zugeordnet. Dies sind rechnerische Summen, bei deren Überschreitung der Arzt mit seinem persönlichen Einkommen haftbar gemacht wird. Mögliche Unterschreitungen führen allerdings nicht zur Auszahlung der „eingesparten“ Beträge. Die Budgets sind leider sehr, sehr knapp gefasst sind und insbesondere das Verordnungsvolumen bei Menschen mit mehreren Erkrankungen ( mehreren Medikamenten ) erreicht rasch die Budgetgrenze. Wir bitten daher sehr um Verständnis, wenn gelegentlich Verordnungswünsche nicht oder nicht in dem von Ihnen gewünschten Umfang erfüllt werden können. |
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Aus gegebenem Anlass noch einen Wunsch: bitte schalten Sie Ihr Handy beim Betreten des Wartezimmers ab. |
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